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Fallsupervision

In der Fallsupervision treffen sich Vertreter verschiedener Professionen bzw. Institutionen oder die Mitglieder eines Teams, um den Umgang mit einem konkreten Klienten zu besprechen.

In vielen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit ist die Fallsupervision ein wesentliches Qualitätsmerkmal der fachlichen Arbeit und von Kostenträgern verbindlich vorgeschrieben.

Im Mittelpunkt steht ein immer konkreter Fall aus der praktischen Tätigkeit.

 

Mittels gezielter Interventionen wird das eigene Handeln überprüft, die Wahrnehmung geschärft und ein besseres Verstehen des jeweiligen Falls ermöglicht.

So können die eigenen Handlungsmöglichkeiten erweitert, Übertragungen und blinde Flecken erkannt, Blockierungen aufgelöst, Eigenanteile und Verstrickungen bearbeitet und neue Sichtweisen entwickeln werden.

Fallsupervision verhilft zu größerer Klarheit, schafft Entlastung der Mitarbeiter und unterstützt die inhaltlich, fachliche Optimierung der Arbeit.

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